Algemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss
Mit der Auftragsreservation erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Nach Ihrer erfolgten Zusage des Auftrages erhalten Sie, sofern die Limousine noch verfügbar ist, von uns eine Bestätigung. Alle Preise sind in Schweizer Franken für die in der Vorreservation bestätigten Preiseinheiten. Die Rechnung ist vor Antritt der Fahrt in bar zu begleichen.
Zahlungsbedingung
Die Zahlung erfolgt in bar, bei Auftragsbeginn direkt beim Chauffeur.
Beschädigungen und Verschmutzung
Bei Beschädigungen der Fahrzeuge, sowie fehlendes Inventar oder starke Verschmutzung durch die Gäste, gehen die Kosten vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers. Das Rauchen in der Limousine ist untersagt.
Sitzplätze
Die Plätze in der Lincoln Town Car und Hummer Limousine ist auf 8 Personen + 1 Chauffeur beschränkt. Sollte der Kunde mehr Personen einladen, übernimmt der Limousinenservice keine Haftung.
Preise
Kosten wie ausländische Autobahngebühren, spezielle Parkplatzgebühren, Fährtickets, Bahnverladekosten, zusätzliche Getränke, Kost & Logie sowie Hotelübernachtungen des Chauffeurs werden dem Limousinenmieter separat verrechnet.
Absage
Mieten Sie bei Stretch-limousinen-mieten.ch eine Limousine in Zürich, Winterthur, Aargau, Zug, Luzern, Thurgau, Schaffhausen, St.Gallen, Basel und andere Orte, Kantone und Städte, so ist der Kunde für eine Anullationsversicherung selber verantwortlich. In Ausnahmefällen stellen wir eine Limousinenservice Gutschrift aus, die bei einer anderen Limousinen-Fahrt eingelöst werden kann.
Stornierung des Auftrags Innerhalb der letzten 48 Stunden vor oder während der Auftragsdurchführung wird der volle Miet- Preis verrechnet. Bei einer Absage von der Bestellung an bis 2 Tage vor der Limousinenfahrt oder Hochzeitsfahrt, wird 50% des Rechnungsbetrages für Auftragsentschädigung und Unkosten verrechnet.
In Ausnahmefällen stellen wir eine Gutschrift aus, die bei einer anderen Limousinenfahrt eingelöst werden kann.
Schadenersatz
In den Wintermonaten, insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und mit Schnee bedeckten Fahrbahnen, können wir aus Sicherheitsgründen einen zuvor als angenommenen und bestätigten Auftrag kurzfristig ablehnen. In diesem Fall wird der eingezahlte Betrag gutgeschrieben. Trifft einer der oben aufgeführten Punkte während der Durchführung eines Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs massgebend, dieser Entscheid gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. Die Limousinenvermietung übernimmt nur die Kosten für den sicheren Heimtransport der Kunden. Die Art und der Service des Heimtransports der Gäste wird durch uns arrangiert und festgelegt.
Der Kunde muss eine Verspätung bis 2 Stunden in Kauf nehmen wenn diese durch Witterungseinflüsse oder durch einen langen Verkehrsstau zum Beispiel bei grossen Verkehrsunfall, Demonstrationen usw. hervorgerufen wird.
Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung, trotz der nach den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, befreien uns ganz oder teilweise von der Service Vertragserfüllung.
Wird durch die oben angegebenen Umstände die Erfüllung des Auftrages zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglicht, so gilt der Vertrag als nichtig.
Zürich, November 2013